Grundgesetze unserer Kinderstadt Sprottenhausen

§ 1 Alle Bürgerinnen und Bürger, Helferinnen und Helfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten sich und gehen respektvoll miteinander um. Alle sind gemeinsam für Ordnung und den friedlichen Verlauf in der Stadt verantwortlich.

 

§ 2 Die höchsten Vertreterinnen und Vertreter von Sprottenhausen sind die Bürgermeisterin beziehungsweise der Bürgermeister, die Stadtratsmitglieder und der Ältestenrat.

 

§ 3 Mädchen und Jungen haben die gleichen Rechte und Pflichten in Sprottenhausen.

 

§ 4 Dauerhaften Zutritt zur Stadt haben nur die Bürgerinnen und Bürger mit gültigem Ausweis, Helferinnen und Helfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle anderen Erwachsenen dürfen sich nur im Elterncafé aufhalten.

 

$ 5 Rauchen und Alkoholkonsum sind innerhalb der Stadttore streng verboten.

 

§ 6 Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen und Bürger werden von den Vertreterinnen und Vertreter von Sprottenhausen gesammelt. In den Stadtratssitzungen entscheiden die Vertreterinnen und Vertreter über Änderungen. Die Ergebnisse werden auf der täglich stattfindenden Bürgerversammlung verkündet.

 

Sprottenhausen 2024

Sprottenhausen wird ihre Stadttorde wieder in der ersten Sommerferienwoche 2024, vom 22. - 28. Juli, für euch öffnen. Wir erwarten 150 Bürgerinnen und Bürger in der Kieler Kinderstadt!

Eure Kinderstadt für Kiel

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AWO Kreisverband Kiel e.V.

Kinder- & Jugendtreff KiCK

Sprottenhausen 2024

Preetzer Straße 35

24143 Kiel

 

Sprottenhausen@awo-kiel.de
Tel.: 0431/77570-74
(Nadja Wintsche, Projektleitung)

Spendenkonto AWO Kiel
Förde Sparkasse
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GENODEF1KIL    

Verwendungszweck: Sprottenhausen 2024

 

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Ein Projekt des  Kinder- und Jugendtreffs KiCK

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