Grundgesetze unserer Kinderstadt Sprottenhausen

§ 1 Alle Bürgerinnen und Bürger, Helferinnen und Helfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten sich und gehen respektvoll miteinander um. Alle sind gemeinsam für Ordnung und den friedlichen Verlauf in der Stadt verantwortlich.

 

§ 2 Die höchsten Vertreterinnen und Vertreter von Sprottenhausen sind die Bürgermeisterin beziehungsweise der Bürgermeister, die Stadtratsmitglieder und der Ältestenrat.

 

§ 3 Mädchen und Jungen haben die gleichen Rechte und Pflichten in Sprottenhausen.

 

§ 4 Dauerhaften Zutritt zur Stadt haben nur die Bürgerinnen und Bürger mit gültigem Ausweis, Helferinnen und Helfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle anderen Erwachsenen dürfen sich nur im Elterncafé aufhalten.

 

$ 5 Rauchen und Alkoholkonsum sind innerhalb der Stadttore streng verboten.

 

§ 6 Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen und Bürger werden von den Vertreterinnen und Vertreter von Sprottenhausen gesammelt. In den Stadtratssitzungen entscheiden die Vertreterinnen und Vertreter über Änderungen. Die Ergebnisse werden auf der täglich stattfindenden Bürgerversammlung verkündet.

 

Sprottenhausen 2024

Die Kinderstadt Sprottenhausen wird in den Sommerferien 2024 ihre Stadttore für 160 Kinder öffnen! Infos folgen

Kinderstadt für Kiel

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Kinder- & Jugendtreff KiCK

Sprottenhausen 2024

Preetzer Straße 35

24143 Kiel

 

Sprottenhausen@awo-kiel.de
Tel.: 0431/77570-43
(Tina Sibenik,  stellv. Betriebsleitung)

AWO KV Kiel Spendenkonto:
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Verwendungszweck: Sprottenhausen 2024

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