Grundgesetze unserer Kinderstadt Sprottenhausen

§ 1 Alle Bürgerinnen und Bürger, Helferinnen und Helfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten sich und gehen respektvoll miteinander um. Alle sind gemeinsam für Ordnung und den friedlichen Verlauf in der Stadt verantwortlich.

 

§ 2 Die höchsten Vertreterinnen und Vertreter von Sprottenhausen sind die Bürgermeisterin beziehungsweise der Bürgermeister, die Stadtratsmitglieder und der Ältestenrat.

 

§ 3 Mädchen und Jungen haben die gleichen Rechte und Pflichten in Sprottenhausen.

 

§ 4 Dauerhaften Zutritt zur Stadt haben nur die Bürgerinnen und Bürger mit gültigem Ausweis, Helferinnen und Helfer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle anderen Erwachsenen dürfen sich nur im Elterncafé aufhalten.

 

$ 5 Rauchen und Alkoholkonsum sind innerhalb der Stadttore streng verboten.

 

§ 6 Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen und Bürger werden von den Vertreterinnen und Vertreter von Sprottenhausen gesammelt. In den Stadtratssitzungen entscheiden die Vertreterinnen und Vertreter über Änderungen. Die Ergebnisse werden auf der täglich stattfindenden Bürgerversammlung verkündet.

 

Sprottenhausen 2022

16. - 22. Juli 2022

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Kinder- & Jugendtreff KiCK

Sprottenhausen 2022

Preetzer Straße 35

24143 Kiel

 

Sprottenhausen@awo-kiel.de
Tel.: 0431/77570-28
(Alexandra Rederer,  Betriebsleitung)

AWO KV Kiel Spendenkonto:
Förde Sparkasse

DE07210501700000104794 BIC NOLADE21KIE

Verwendungszweck: Sprottenhausen 2022

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