Im Rathaus kannst du als Bürgermeisterin oder als Bürgermeister arbeiten und auch als Mitglied im Stadtrat tätig sein. Beschreibung:
Als Bürgermeisterin oder als Bürgermeister hast du sehr viel Verantwortung zu übernehmen und musst immer im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und zum Wohle
der Stadt Entscheidungen treffen. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister wirst du von den Sprottenhausenerinnen und Sprottenhausenern gewählt. Um gewählt zu werden, musst du Wahlkampf
betreiben und so das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger von Sprottenhausen gewinnen. Solltest du zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister gewählt werden, dann erwartet dich ein sehr
interessanter, verantwortungsvoller aber auch anstrengender Job! Du bist der Vorsitzende der Stadtratssitzungen und leitest diese auch. Außerdem hast du repräsentative Aufgaben, das heißt, du
empfängst Amtsbesuche wie zum Beispiel den Oberbürgermeister von Kiel. Außerdem hast du bei Entscheidungen, die Veränderungen in der Stadt betreffen, eine sehr gewichtige Stimme.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 10 Jahre Außerdem bist du die ganze Woche Bürgermeisterin oder Bürgermeister. Über den gesamten Zeitraum hast du dich dem Wohl aller Sprottenhausenerinnen und Sprottenhausener und
dem Gedeihen der Stadt verschrieben.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Mit Bürgerinnen und Bürgern sprechen, Interessen vertreten, Entscheidungen treffen, Amtsbesuche, Bürgerversammlungen leiten
Als Mitglied im Stadtrat wirst du durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt. Du arbeitest eng mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister zusammen. Gemeinsam versucht ihr das Leben in Sprottenhausen zu verbessern, den Wünschen der Einwohnerinnen und Einwohner nachzukommen und natürlich müsst ihr daraus achten, dass die Stadt nicht pleitegeht. Ihr sammelt Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, macht Umfragen, bittet um Verbesserungsvorschläge und nehmt Anträge entgegen. In den Stadtratssitzungen entscheidet ihr dann, was ihr in Sprottenhausen ändern wollt. Eure Ergebnisse und Änderungen werden jeden Tag auf der Bürgerversammlung verkündet.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 10 Jahre
Tätigkeitschwerpunkte:
Anträge bearbeiten, Bürgerinnen und Bürger befragen